Jugendschutz / Erziehungsbeauftragung

Regelungen zum Jugendschutz

Alter bis 15:
unbegrenzt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einem "Muttizettel" und einem Erziehungsbeauftragten.
Alter ab 16:
bis 24 Uhr ohne "Muttizettel".
Alter ab 16:
unbegrenzt mit dem "Muttizettel" und einem Erziehungsbeauftragten.
Alter ab 18:
unbegrenzt ohne Einschränkungen.

Wichtig zu wissen:
Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils ist beizufügen.
Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte!

Das Sicherheitspersonal vor Ort übernimmt nicht die Betreuung von unter 14-Jährigen! Dementsprechend können Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren nicht am Eingang abgegeben und später wieder abgeholt werden. Es wird keinen Warte- und/oder Aufenthaltsbereich für Eltern auf dem Veranstaltungsgelände geben.

Alle Jugendlichen über 14 Jahre sollten sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

Es gibt keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen.
Es werden keine Stornierungen vorgenommen.


Wie funktioniert das mit der Erziehungsbeauftragung/"Muttizettel"?

3 einfache Schritte:

❶ Erziehungsbeauftragung oder Muttizettel hier Herunterladen und 2x Ausdrucken.
(eine Kopie für dich und eine am Eintritt abgeben)

❷ Unterschreiben lassen
Ausgefüllte Muttizettel-Vorlage von Eltern(-teil) unterschreiben lassen.
Ausweiskopie eines Elternteils aufkleben und eindeutig als Kopie kennzeichnen.
Für einen Unterschriftenvergleich sind nur Vorname, Name, Geburtsdatum und Unterschrift des Elternteils notwendig. Der Rest kann einfach geschwärzt werden.

❸ Abgeben und Feiern
Gemeinsam mit dem Erziehungsbeauftragten zur Einlasskontrolle gehen und eine Erziehungsbeauftragung abgeben, die zweite Kopie behälst du bei dir – Ausweise nicht vergessen!

Download Erziehungsbeauftragung

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